Die Initianten verweisen auf Verhüllungsverbote in muslimisch geprägten Ländern, doch bei diesen Verboten geht es weder um Gleichstellung noch um ein öffentlichen Interesse, sondern um Machtspiele: Der Staat will bestimmen, was islamisch ist und was nicht und nutzt das Verbot, um andere politische Gruppen zu bekämpfen. An die Regierungen von Militärputschisten (Ägypten), Diktatoren (Syrien) und solche mit fragwürdigen Machterhaltungsstrategien (Türkei, Tunesien) sollte kein freiheitlich-demokratischer Staat seine Verfassung anlehnen.
Die Befürworter nehmen sich aufgrund der existierenden Verhüllungsverbote auch Frankreich und Belgien zum Vorbild. Doch dieser Vergleich zieht ebenso wenig wie das vielbeschworene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Dieses zeigt lediglich, dass der Gerichtshof den Staaten einen grossen Ermessensspielraum einräumt, nicht jedoch, dass der Entscheid richtig oder gar sinnvoll war, geschweige denn liberal. Nur weil man etwas nach internationalem Recht machen dürfte, heisst das noch lange nicht, dass man es auch machen sollte.